top of page

Antrag nach §18 BetrSichV – Professionelle Erstellung durch NOA Service

Viele Betreiber wissen nicht, dass bestimmte überwachungsbedürftige Anlagen eine behördliche Erlaubnis gemäß §18 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) benötigen. Fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen führen häufig zu Verzögerungen oder Rückfragen der Behörde.
NOA Service übernimmt für Sie die vollständige Erstellung Ihres Erlaubnisantrags – schnell und abgestimmt auf die Anforderungen der LV 49.

Für welche Anlagen ist ein Antrag nach §18 BetrSichV erforderlich?
 

Die Erlaubnispflicht gilt u. a. für folgende überwachungsbedürftige Anlagen:

  • Druckanlagen, Druckbehälter, Dampfkessel

  • Anlagen zur Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten oder Gase

  • Abfüll- und Entleerstellen

  • explosionsgefährdete Anlagen (ATEX)

  • Anlagen mit erhöhten Brand- oder Explosionsrisiken

  • weitere Anlagen nach Anhang 2 der BetrSichV

Wir prüfen für Sie, ob Ihre Anlage unter §18 BetrSichV fällt – unkompliziert und zuverlässig.

Unsere Leistungen im Erlaubnisverfahren (§18 BetrSichV)

Wir bieten eine Komplettlösung für Betreiber, Planer und Unternehmen:

Technische Dokumentation

  • Anlagenbeschreibung

  • Pläne, Zeichnungen und Aufstellungsunterlagen

  • Rohrleitungs- und Instrumentierungsdiagramme (R&I)



Prüfungen und Nachweise

  • Koordination der Prüfung durch eine ZÜS (z. B. TÜV, DEKRA)

  • Zusammenstellung aller notwendigen Prüfberichte und Nachweise

  • Prüfung auf Vollständigkeit gemäß LASI-Veröffentlichung LV 49



Gefährdungsbeurteilungen

  • Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV und TRBS

  • Explosionsschutzdokument nach GefStoffV

  • Bewertung besonderer Gefahren (z. B. Druck, Explosion, Brand)



Ablauf- & Verfahrensunterstützung

  • Kommunikation mit der zuständigen Behörde

  • Klärung offener Punkte und technischer Rückfragen

  • Begleitung bis zur Erteilung der Erlaubnis

Warum NOA Service?

Branchenwissen
Wir kennen die betrieblichen Anforderungen sowie die Erwartungen der Behörden und ZÜS-Stellen.
✔ Schnell & zuverlässig
Durch klare Prozesse und erfahrene Fachkräfte erhalten Sie eine vollständige Antragsunterlage ohne Verzögerungen.
Alle Unterlagen entsprechen den Vorgaben der BetrSichV, LASI LV 49 und relevanten TRBS.
✔ Entlastung für Ihr Team
Wir übernehmen die komplette Dokumentation – Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Ablauf des Erlaubnisverfahrens mit NOA Service

  1. Kostenlose Erstberatung – Klärung des Anlagentyps und des Erlaubnisumfangs

  2. Datenerfassung & technische Analyse

  3. Dokumentenerstellung (Technik, Gefährdung, Explosionsschutz)

  4. Organisation der ZÜS-Prüfung

  5. Zusammenstellung des vollständigen Antrags nach §18 BetrSichV

  6. Einreichung und Behördenkommunikation

  7. Erlaubniserteilung

FAQ – Häufige Fragen zu §18 BetrSichV

Wann ist eine Erlaubnis nach §18 BetrSichV erforderlich?
Sobald eine überwachungsbedürftige Anlage errichtet, wesentlich verändert oder erstmals betrieben wird.
Wie lange dauert das Verfahren?
Die Behörde hat laut BetrSichV drei Monate Zeit nach vollständiger Antragstellung.
Welche Unterlagen benötigt die Behörde?
Je nach Anlage u. a.: technische Dokumentation, Prüfberichte einer ZÜS, Gefährdungsbeurteilung, Explosionsschutzdokument.
Was passiert bei unvollständigen Anträgen?
Die Behörde fordert Unterlagen nach — das führt häufig zu erheblichen Verzögerungen. Daher ist eine vollständige Zusammenstellung entscheidend.

NOA Service GmbH

Oldenburger Straße 52

26340 Zetel​

0 44 53 - 98 93 701

Öffnungszeiten:

Montag:

Dienstag:

Mittwoch:

Donnerstag:

Freitag:

Samstag:

07:30 Uhr - 16:30 Uhr

07:30 Uhr - 16:30 Uhr

07:30 Uhr - 16:30 Uhr

07:30 Uhr - 16:30 Uhr

07:30 Uhr - 16:30 Uhr

Geschlossen

© 2018 NOA  Service GmbH

bottom of page